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    HAUSORDNUNG

Sportclub Beckum

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Für ein angenehmes, sicheres und respektvolles Training gelten in unserem Studio folgende Regeln:

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1. Allgemeines Verhalten
Alle Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen

unseres Personals Folge zu leisten. Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang ist selbstverständlich.

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2. Zutritt zum Studio
Der Zutritt ist ausschließlich mit einer gültigen persönlichen Zutrittsberechtigung gestattet.

Mitgliedskarten und QR-Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

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3. Begleitpersonen und Buddy-Tag


Begleitpersonen und Kinder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung oder im Rahmen unserer

freigegebenen Buddy-Aktionen das Studio betreten.

Die jeweiligen Teilnahmebedingungen sind einzuhalten.

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4. Sportkleidung und Schuhe
Das Training ist ausschließlich mit geeigneter Sportkleidung und sauberen, geeigneten Sportschuhen gestattet.

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5. Handtuchpflicht und Hygiene
Während des Trainings ist ein ausreichend großes Handtuch als Unterlage zu verwenden.

Geräte und Kontaktflächen sind nach der Benutzung hygienisch zu reinigen.

Das Rasieren in den Umkleide- und Sanitärbereichen ist untersagt.

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6. Trainingsgeräte
Alle Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Gewichte, Hanteln und

Trainingszubehör sind nach der Benutzung an die vorgesehenen Plätze zurückzuräumen.

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7. Kreide und Magnesia
Die Verwendung von Trainingskreide, Magnesia, Chalk, Liquid Chalk sowie vergleichbaren Griffmitteln

ist im gesamten Studio ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot gilt für Mitglieder, Tagesgäste und Nutzer von Firmenfitness-Angeboten.

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8. Rücksichtnahme beim Training
Trainingsgeräte dürfen nicht unnötig blockiert oder dauerhaft reserviert werden. Gewichte sind kontrolliert abzusetzen. Übermäßige Lärmbelästigung ist zu vermeiden.

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9. Taschen und persönliche Gegenstände
Sporttaschen und größere persönliche Gegenstände dürfen nicht in den Trainingsbereichen abgestellt werden. Hierfür stehen die vorgesehenen Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung.

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10. Umkleiden und Wertfächer
Wertfächer und Spinde dienen der vorübergehenden Aufbewahrung persönlicher Gegenstände.

Sie sind nach dem Training vollständig zu räumen und dürfen nicht dauerhaft belegt werden.

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11. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen sind nur zulässig, wenn die Persönlichkeitsrechte anderer Personen gewahrt bleiben. Andere Personen dürfen ohne deren Einwilligung nicht gezielt aufgenommen werden.

In Umkleiden und Sanitärbereichen sind Aufnahmen grundsätzlich untersagt.

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12. Essen, Rauchen und verbotene Substanzen
Essen ist in den Trainingsbereichen nicht gestattet. Rauchen, der Konsum von Alkohol sowie der Konsum

oder die Weitergabe verbotener Substanzen sind im Studio untersagt.

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13. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Gesetzlich geschützte Ausnahmen,

insbesondere für Assistenzhunde, bleiben unberührt.

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14. Werbung und gewerbliche Tätigkeiten
Verkaufs-, Werbe- und gewerbliche Trainingstätigkeiten durch Dritte sind ohne vorherige Zustimmung der Studioleitung nicht gestattet.

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15. Verhalten gegenüber anderen Personen
Beleidigungen, Bedrohungen, Belästigungen, Diskriminierung sowie körperliche oder verbale Gewalt

werden nicht toleriert.

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16. Anweisungen des Personals
Das Personal ist berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Anweisungen zur Sicherheit, Hygiene und Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Studiobetriebs zu erteilen.

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17. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können je nach Schwere des Vorfalls Verwarnungen,

ein vorübergehender Trainingsausschluss oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Weitergehende vertragliche Maßnahmen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

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Sportclub Beckum

Stand: Oktober 2026

© 2019 Sportclub Beckum. Erstellt mit Wix.com

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